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AutorenbildDiana Grieder

Heizungsersatz: Wie vorgehen?

Seit dem 1. September 2022 gilt im Kanton Zürich das neue Energiegesetz. Seither dürfen Öl- und Gasheizungen in der Regel nicht mehr mit neuen Modellen ersetzt werden. Doch was können HauseigentümerInnen unternehmen, wenn fossile Wärmeerzeuger plötzlich aussteigen und Wärmepumpen wie aktuell nur mit langen Wartefristen geliefert werden können? 

Zuerst Energieverbrauch senken

Beim Ersatz des Heizungssystems muss den individuellen Eigenschaften der Liegenschaft Rechnung getragen werden. Bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden lohnt es sich vor dem Heizungsersatz, energetische Sanierungsmassnahmen wie etwa eine Dämmung der Kellerdecke, des Estrichbodens, des Dachs und der Aussenwände durchzuführen. Dadurch lässt sich der Energieverlust reduzieren. Auch lässt sich durch den Ersatz von alten Fenstern und Türen wertvolle Heizenergie sparen.

Ersatz in einem zweiten Schritt

Nachdem mittels energetischer Optimierungen der Gebäudehülle der Energieverbrauch gesenkt beziehungsweise auf ein Minimum reduziert werden konnte, kann eine richtig dimensionierte Heizung eingebaut werden.

Ideale Übergangslösung

Doch was tun, wenn wie aktuell gesetzlich vorgeschriebene Heizsysteme kaum oder nur mit langen Lieferzeiten zur Installation angeboten werden können und Installateure oft ebenfalls fehlen? Für diesen Fall hat der HEV Zürich mit den Behörden eine Übergangslösung erarbeitet. Diese sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen kurzfristig ersetzt werden dürfen. Im Gegenzug verpflichten sich Eigentümer, das Heizsystem bis spätestens zum 1. Oktober 2024 zu sanieren. Die «Wegleitung bei defekter fossiler Heizung» kann hier heruntergeladen werden.




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